Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Regionalwert AG Hamburg mit seinem Vertragspartner – nachstehend Kunde – genannt.

  2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von der Regionalwert AG Hamburg vorgenommen wurden, werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Soweit der Kunde hiergegen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber der Regionalwert AG Hamburg keinen schriftlichen Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

  3. Dritte können Ansprüche aus dem Vertrag zwischen der Regionalwert AG Hamburg und ihren Kunden vorbehaltlich zwingender Regelungen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung herleiten. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Geschäftsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

§ 2 Vertragsgegenstand

Grundlage der Zusammenarbeit der Parteien ist eine entsprechende individualvertragliche Vereinbarung. Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, wird im Rahmen der Geschäftsbeziehungen kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Die Parteien sind sich vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung darüber einig, dass durch die Geschäftsbeziehung kein Arbeitsverhältnis begründet wird.

§ 3 Vertragsdauer und Vergütung

  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.
  2. Vorbehaltlich individualvertraglicher Vereinbarungen können Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
  3. Die Kündigung vor Beginn des Vertrages ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist ausnahmsweise möglich, wenn offensichtlich ist, dass eine Partei ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
  4. Die Vergütung bestimmt sich nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung. Im Übrigen finden die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

    Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, ist die Regionalwert AG Hamburg berechtigt die folgenden Stunden- und Tagessätze zu berechnen:

        Für Aktionäre und Partnerbetriebe der Regionalwert AG Hamburg:
                75 Euro je angefangener Zeitstunde
                Halbtagessatz: 280 Euro
                Tagessatz: 540 Euro

        Für Dritte:
                120 Euro je angefangener Zeitstunde
                Halbtagessatz: 440 Euro
                Tagessatz: 860 Euro
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche Zahlungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zuzüglich einer Kostenpauschale von 40,00 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Erzeugungs-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  7. Die Regionalwert AG Hamburg ist berechtigt, Spesen für Fahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro je angefangenem Kilometer, wahlweise die Kosten für ein Zugticket für die 2. Klasse der Deutschen Bahn einschließlich Sitzplatzreservierung (auf Nachweis) in Rechnung zu stellen.

§ 4 Überlassene Unterlagen

Die Regionalwert AG Hamburg behält sich an allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Konzepte etc., sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten vorbehaltlich ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung der Regionalwert AG Hamburg nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen der Regionalwert AG Hamburg sind diese Unterlagen unverzüglich an die Regionalwert AG Hamburg zurückzusenden.

§ 5 Haftung

Die Regionalwert AG Hamburg haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die eine Haftung aus ProdHaftG begründen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, und ferner nicht, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob pflichtwidriges Verhalten der Regionalwert AG Hamburg, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist während der gesamten Vertragsbeziehung dazu verpflichtet, der Regionalwert AG Hamburg alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen sowie die Regionalwert AG Hamburg von allen für die Vertragsbeziehung relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Kunden erst nachträglich bekannt werden.

  2. Der Kunde hat auf Verlangen der Regionalwert AG Hamburg die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen sowie mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

  3. Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten, verliert er seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Die Pflicht des Kunden zur Gegenleistung bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

§ 7 Sonstiges

  1. Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

  2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Regionalwert AG Hamburg.

  4. Die Regionalwert AG Hamburg ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

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