Was bedeutet „Bürger-Aktien“?

Hier findet Ihr Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Regionalwert AG Hamburg, zu Aktien und der Aktienzeichnung sowie zu Investitionen und Partnerbetrieben.

 

Ihr habt eine Frage, die nicht dabei ist? Dann schickt einfach eine kurze Mail an info@regionalwert-hamburg.de.


Fragen zur Regionalwert AG Hamburg

Was ist das ZIel der Regionalwert AG Hamburg?

Unser Ziel ist eine enkeltaugliche Land- und Lebensmittelwirtschaft in der Region.  Und zwar vom Acker bis zum Teller.

 

Dafür bauen wir einen regionalen Verbund vom Acker bis zum Teller auf. Transparent, sozial, ökologisch und unternehmerisch ausgerichtet – mit möglichst hoher eigener Wertschöpfung. Um das zu erreichen, geben wir regelmäßig nicht börsennotierte Aktien aus.

 

Das Geld investieren wir in landwirtschaftliche Betriebe, lebensmittelhandwerkliche Betriebe (zum Beispiel Bäckereien, Molkereien, Brauereien), Gastronomie und Lebensmittelhandel.

 

Durch die Investition werden wir Miteigentümerin – und die Betriebe zu Partnerbetrieben. Betriebe, die gerade keinen Eigenkapitalbedarf haben, schließen sich mit einem Lizenzvertrag dem Regionalwert-Verbund an. (Hier eine Übersicht, wie Betriebe Mitglied werden können.)

 

Die Regionalwert-Partner verpflichten sich, hohe soziale und ökologische Standards einzuhalten – und dazu, sich untereinander möglichst viele Erzeugnisse abzunehmen. So werden hochwertige Lebensmittel erzeugt und direkt in der Region vermarktet. Nachhaltig wirtschaftende Betriebe bekommen eine Perspektive.

 

Wir bieten unseren Partnern Dienstleistungen an, um sie weiter zu stärken – entweder selbst oder über Dienstleistungs-Partner.

 

Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Stiftungen und andere Organisationen können sich mit unseren Aktien an der Regionalwert AG Hamburg beteiligen – und damit aktiv Verantwortung für ihre Region übernehmen. Über unsere Bürger-Aktiengesellschaft werden sie zu Miteigentümerinnen und Miteigentümern an den Betrieben, die Investitionen bekommen – und am ganzen Netzwerk. Hier mehr zur Regionalwert Idee.

Was ist der zweck der Regionalwert AG Hamburg?

Der Gegenstand der Regionalwert AG Hamburg laut § 2 der Satzung:

  1. Die Gesellschaft will die Wirtschaft in der Region rund um Hamburg regionalökonomisch, ökologisch und sozial weiterentwickeln.

  2. Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung eines Wertschöpfungsverbunds in der Region rund um Hamburg mit Fokus auf Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelerzeugung, -weiterverarbeitung, -handel und Energie sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie etwa Vermietung oder Verpachtung. Von diesem Verbund sollen seine Mitglieder, das Unternehmen selbst sowie Erzeuger, Weiterverarbeiter, Händler, Dienstleister und Verbraucher profitieren.

  3. Der Gesellschaft ist jede wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Wenn sich die Gesellschaft dazu an anderen Unternehmen beteiligt, werden überwiegend Mehrheitsbeteiligungen angestrebt.

  4. Die Gesellschaft wird ihr Wirken durch Sozial- und Ökobilanzen transparent machen.

Die vollständige Satzung könnt Ihr hier herunterladen (PDF). Und unsere Nachhaltigkeitsberichte findet ihr hier.

Wer hat die Regionalwert AG Hamburg gegründet?

Rund 45 Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die Regionalwert AG Hamburg im Mai 2014 gegründet. Unter den Gründern sind zahlreiche Landwirte und Unternehmer – und Betriebe aus der Region, wie zum Beispiel Voelkel, Budnikowsky oder De Öko Melkburen.

 

Seitdem habem wir sieben Aktienausgaben durchgeführt. Insgesamt rund 1.740 Bürgerinnen, Bürger und Organisationen tragen mittlerweile die Regionalwert AG Hamburg. Mit dabei sind auch die Bewegungsstiftung oder die Umweltstiftung Greenpeace, die bereits zweimal größere Beträge gezeichnet hat. Mehr hier.

Warum ist die Regionalwert AG Hamburg eine Aktiengesellschaft?

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat drei wesentliche Vorteile gegenüber einer Genossenschaft.

  1. Die AG ist eine transparente Gesellschaftsform mit weitgehenden Veröffentlichungspflichten.

  2. Mit der AG können in kurzer Zeit viele Miteigentümer (die Aktionärinnen und Aktionäre) aufgenommen werden.

  3. Und, ganz wichtig: Aktien sind nicht kündbar. Bei einer Genossenschaft kann es im Extremfall dazu kommen, dass viele Genossen gleichzeitig kündigen und die Genossenschaft deshalb Beteiligungen an Partnerbetrieben verkaufen muss. Das ist bei einer AG nicht möglich. Dies ist ein großer Vorteil für unseren Wertschöpfungsverbund und die Betriebe, in die wir investiert haben. Sie können sich darauf verlassen, dass ihnen das Eigenkapital der Regionalwert AG Hamburg langfristig zur Verfügung steht. Für die Aktionäre kann allerdings ein Nachteil sein. Denn die Regionalwert AG Hamburg gibt ausschließlich nicht börsennotierte, vinkulierte Namensaktien aus. Sie können nur mit Zustimmung der Regionalwert AG Hamburg weiterverkauft werden. Wenn jemand also seine Aktien verkaufen will, muss er selbst einen Käufer finden. Oder sich an die Regionalwert AG Hamburg wenden: Wir führen eine Interessentenliste und stellen gern den Kontakt her. Mehr dazu unten im Abschnitt „Aktien“.

Wer leitet die Regionalwert AG Hamburg?

Der Vorstand leitet die Regionalwert AG Hamburg.

 

Unsere Strukturen entsprechen denen einer typischen Aktiengesellschaft: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.

  • Der Vorstand fungiert als Geschäftsführung der Regionalwert AG Hamburg. Er trifft die täglichen Entscheidungen. Der Vorstand ist auf unbestimmte Zeit bestellt. Er besteht aus Malte Bombien (Agraringenieur, Landtechnik-Experte, Nebenerwerbslandwirt) und Ulf Schönheim (Kommunikationsfachmann mit langjähriger Erfahrung in der Finanzbranche). Beide waren bereits Mitglieder der Gruppe, die die Gründung der Regionalwert AG Hamburg ab Herbst 2012 vorbereitet hat.

  • Der Aufsichtsrat ist die Vertretung der Aktionäre. Er kontrolliert den Vorstand. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand muss dem Aufsichtsrat zum Beispiel alle Investitionsentscheidungen zur Zustimmung vorlegen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind Aktionär:innen der Regionalwert AG Hamburg

  • Die Hauptversammlung der Aktionäre entlastet Aufsichtsrat und Vorstand. Sie entscheidet darüber hinaus auch über Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen (also neue Aktienausgaben).

Hier mehr zur Regionalwert AG Hamburg und den Gremien.

Wie finanziert sich die Regionalwert AG Hamburg?

Die Regionalwert AG Hamburg ist in der Ausbauphase. Sie finanziert sich deshalb teilweise noch aus dem Eigenkapital. Oder anders gesagt: Unsere Aktionärinnen und Aktionäre leisten mit ihren Aktien auch einen Beitrag für den Ausbau unserer gemeinsamen Bürger-AG.

 

Unsere Erträge stammen aus vier Quellen:

Da die meisten dieser Ertragsquellen nicht konkret abschätzbar sind, können wir derzeit noch nicht genau sagen, wann wir die „grüne Null“ erreichen werden – also ein ausgeglichenes finanzielles Ergebnis bei sozialen, ökologischen und regionalökonomischen Erträgen.

Woher stammen die Verlustvorträge?

Die Regionalwert AG Hamburg schreibt noch keine schwarzen Zahlen. Die Anlaufkosten für den Aufbau des Regionalwert-Netzwerks belaufen sich seit Gründung im Jahr 2014 und Aufnahme des operativen Betriebs mit den ersten Investitionen im Jahr 2016 auf insgesamt rund 1,8 Millionen Euro (insbesondere für Personal, Kosten der Aktienausgaben, Beratungs- und Gründungskosten).

 

Wenn man einen anderen Blickwinkel möchte: Statt Anlaufkosten könnte man auch sagen, dass dies der Wert des Regionalwert-Netzwerks ist. Denn ohne diese Kosten gäbe es die AG und unser Netzwerk nicht. Wirtschaftlich gefährdet ist die Regionalwert AG Hamburg durch die Verlustvorträge nicht.

In welcher Region ist die Regionalwert AG Hamburg aktiv?

Wir sind in der Metropolregion Hamburg und angrenzenden Gebieten aktiv. Unsere Region umfasst Schleswig-Holstein, Hamburg, Nord-Niedersachsen und West-Mecklenburg.

 

Die Landkreise im Überblick:

Gibt es bereits Beispiele aus anderen Regionen?

Ja. Die Regionalwert-Idee stammt aus der Region Freiburg. Die dortige Regionalwert AG wurde 2006 gegründet. Im Norden gibt es seit 2014 unsere Regionalwert AG. Im Rheinland wurde 2016 die eine dritte Regionalwert AG gegründet, in Berlin-Brandenburg 2018 die vierte.

 

Seither sind weitere Regionen dazugekommen. Einen aktuellen Überblick gibt es bei unserer Dachgesellschaft, der Regionalwert Impuls GmbH.

Arbeiten die Regionalwert-AGs zusammen?

Ja, die Regionalwert-AGs arbeiten zusammen. Zwar ist jede Regionalwert AG eine selbständige Aktiengesellschaft mit eigenen Aktionären, eigenem Aufsichtsrat, eigenem Vorstand und eigenen Partnerbetrieben. Die Regionalwert AGs sind aber über über eine gemeinsame Dachgesellschaft verbunden: die Regionalwert Impuls GmbH. Sie hält die Nutzungsrechte an der Marke „Regionalwert AG“. Die Regionalwert AG Hamburg ist Gesellschafterin der Regionalwert Impuls GmbH. Darüber gehören uns die Nutzungsrechte an der Marke mit.

 

Die Regionalwert-AGs entwickeln das Konzept gemeinsam weiter. So entstand zum Beispiel die Regionalwert-Mitgliedschaft ohne Eigenkapitalbeteiligung (Lizenzpartnerschaft) auf  unsere Anregung. Die Regionalwert-AGs teilen sich auch einige Dienste und tauschen Dokumente und Konzepte aus, um eine möglichst schlanke Organisation zu gewährleisten.


Fragen zu Aktien und AktienZeichnung

Wie viel kostet eine Aktie?

Eine Aktie kostet bei der aktuellen Aktienausgabe 600 Euro. Mehr dazu weiter unten beim Thema Agio (Ausgabeaufschlag).

wo kann ich die Aktien erwerben? Brauche ich ein Depot?

Die Aktien bekommt ihr auschließlich bei uns. Ein Aktiendepot ist nicht notwendig, wir führen eure Beteiligung in unserem Aktienregister.

 

Wenn ihr Euch Anteile reservieren wollt, dann schickt uns eine kurze Mail mit der Anzahl und Euren Kontaktdaten an info@regionalwert-hamburg.de oder nutzt einfach unser Reservierungsformular.

Gibt es eine MindestAnzahl, die ich zeichnen muss?

Prinzipiell nicht. Aber: Jede Aktienzeichnung bedeutet für uns denselben Aufwand – Datenübernahme, Kontrolle, Ablage, Annahmeschreiben, Buchung, Vorbereitung für die Eintragung ins Handelsregister, Schriftverkehr.

 

Deshalb bitten wir diejenigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, möglichst mindestens zwei Aktien zu zeichnen. Aber: Natürlich freuen wir uns über jede Aktionärin und jeden Aktionär – und jede gezeichnete Aktie!

Wer kann Aktien zeichnen?

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland kann Aktien zeichnen. Auch Firmen, Stiftungen, Vereine oder andere Organisationen mit Sitz in Deutschland können Aktionär:in der Regionalwert AG Hamburg werden.

 

Bitte beachtet: Ehepaare können nicht gemeinsam zeichnen. Und: Nur stimmberechtigte Personen können an unserer Hauptversammlung teilnehmen – also ausschließlich Aktionärinnen und Aktionäre oder Bevollmächtigte. Wenn Ihr ein (Ehe-)Paar seid und gemeinsam zur Hauptversammlung kommen wollt, empfehlen wir, dass jeder Ehepartner eigene Aktien zeichnet.

wann startet die nächste Aktienausgabe?

Unsere nächste Aktienausgabe startet am 14. September 2023 für alle. Die Aktienausgaben erfolgen im Normalfall jährlich. Abonniert auf jeden Fall unseren Newsletter, dann seid ihr immer auf dem Laufenden.

Wofür dient das Agio?

Das Aufgeld – auch Agio oder Ausgabeaufschlag genannt – dient zur Deckung der Kosten der Aktienausgabe (Rechtsanwalt, Notar, BaFin, Marketing etc.) und zum sukzessiven Ausgleich unserer Anlaufkosten (siehe unten).

Warum beträgt das Aufgeld aktuell 20 Prozent?

Wir haben den Ausgabepreis für Regionalwert-Aktien seit der Gründung sukzessive erhöht: Von 500 Euro bei der Gründung auf 600 Euro bei den letzten Aktienausgaben.

 

Der Hintergrund: Die Anzahl unserer Investitionen und unserer Partnerbetriebe wächst. Damit steigt der Wert unseres Netzwerks. Gleichzeitig sinkt das Risiko für unsere Aktionärinnen und Aktionäre, dass unsere Idee nicht funktioniert – also, dass das Geld verloren geht. Außerdem sorgt das höhere Aufgeld dafür, dass wir nach und nach die Anlaufkosten ausgleichen können, die seit unserer Gründung entstanden sind.

 

Für Aktionärinnen und Aktionäre, die bereits bei früheren Aktienausgaben gezeichnet haben, ist der Ausgabepreis darüber hinaus ein möglicher Indikator, falls sie ihre Aktien wieder verkaufen wollen (siehe unten).

Weshalb soll ich auf dem Zeichnungsschein die steuerlichen Details angeben?

Unser Betriebsfinanzamt benötigt die steuerlichen Angaben, um sich im Fall einer Dividendenzahlung direkt mit eurem Wohnsitzfinanzamt in Verbindung setzen zu können.

 

Dividenden werden mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Sie beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Falls ihr eure steuerlichen Details bei der Aktienzeichnung nicht zur Hand habt, könnt ihr sie auch nachreichen.

Ich habe einen Zeichnungsschein eingereicht. Was passiert nun?

Wir schicken euch innerhalb von 28 Tagen ein Annahmeschreiben. Es enthält die Daten, die wir von euch im Aktienregister gespeichert haben. Eine Kopie eures Zeichungsscheins fügen wir ebenfalls bei. Anschließend überweist ihr den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das Sonderkonto, das ihr im Annahmeschreiben findet.

 

Eine Eingangsbestätigung über die Einzahlung versenden wir nicht. Wir melden uns lediglich in dem Fall, dass eure Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen eingeht.

Bekomme ich meine Aktien zugeschickt?

Nach Annahme der Zeichnung bekommt ihr ein Annahmeschreiben zugeschickt (siehe oben). Es gilt als Nachweis eurer Aktienzeichnung. Sogenannte Schmuckaktien geben wir nicht aus. Ihr bekommt mit dem Annahmeschreiben aber auch einen schönen Aktionärsnachweis.

Werden die Regionalwert-Aktien an der Börse gehandelt?

Nein. Die Regionalwert-Aktien sind vinkulierte Namensaktien (siehe unten). Sie werden nicht am freien Markt gehandelt. Eine Börsennotierung würde Spekulation und Übernahme durch Dritte ermöglichen. Das passt nicht zur Regionalwert-Idee.

Was bedeutet „Bürger-Aktien“?

Der Begriff Bürger-Aktien bedeutet, dass wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Land- und Lebensmittelwirtschaft der Region auf gesunde Beine stellen wollen. Der Begriff beschreibt unser Modell sehr gut, hat aber keine rechtliche Relevanz.

Was sind vinkulierte Namensaktien?

Eine Namensaktie ist eine Aktie, die im Aktienregister der Aktiengesellschaft auf den Namen ihres Inhabers eingetragen ist. Alle Aktionärinnen und Aktionäre sind der Gesellschaft (also uns) namentlich bekannt. Die Aktien sind nicht börsennotiert.

 

Das Gegenteil sind Inhaberaktien. Sie sind nicht bei der Aktiengesellschaft registriert, sondern werden üblicherweise in einem Aktiendepot verwahrt und können direkt von einer Person auf die andere übertragen werden.

 

Eine Sonderform sind die vinkulierten Namensaktien. Um sie von einer Person auf die andere zu übertragen, muss die ausgebende Aktiengesellschaft zustimmen. Die Regionalwert AG Hamburg gibt ausschließlich vinkulierte Namensaktien aus. Das ist für uns ein wichtiger Schutz, um nicht von Dritten übernommen zu werden. Bislang haben wir jeder Übertragung zugestimmt.

Was ist das Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht ist eine Art Vorkaufsrecht. Zu Beginn einer jeden Aktienausgabe haben die Atkionärinnen und Aktionäre das Recht, so viele neue Aktien zu beziehen, wie es ihrem bisherigen Anteil an der AG entspricht. Dies dient dem Schutz vor einer Verwässerung ihres Aktienanteils und ist in § 186 des Aktiengesetzes geregelt.

 

Bei uns läuft das Bezugsrecht in der Regel 14 Tage. Aktionärinnen und Aktionäre sind nicht an diese Frist gebunden, sie können auch später noch neue Aktien zeichnen (so verfügbar).

Wie kann ich die Aktien wieder verkaufen?

Die Regionalwert AG Hamburg ist nicht börsennotiert. Es gibt also keinen geregelten Markt, um die Aktien wieder zu verkaufen.

 

Für Menschen, die selbst keine Käuferin oder Käufer kennen, führen wir eine Interessentenliste und stellen gern den Kontakt her.

 

Wir können natürlich nicht garantieren, dass Kontaktherstellung und Verkauf klappen. Es besteht also grundsätzlich das Risiko, dass ein Verkauf von Regionalwert-Aktien gar nicht, nur mit zeitlicher Verzögerung oder nur mit einem Wertabschlag möglich ist. Der Verkaufspreis ist grundsätzlich Verhandlungssache.

 

Vom Verkäufer oder der Verkäuferin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Prozent des Nennwerts der Aktien, mindestens aber 50 Euro (jeweils zzgl. Mwst., aktuell also 59,50 Euro brutto). Die Parteien können diese Gebühr natürlich bei der Kaufpreisfindung berücksichtigen.

 

Und so läuft ein Verkauf ab: Käufer:in und Verkäufer:in schließen einen privaten Veräußerungsvertrag. Von der Käuferin oder dem Käufer benötigen wir folgende Angaben: Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, Wohnsitzfinanzamt. Anschließend schickt uns die Verkäuferin oder der Verkäufer einen Antrag auf Übertragung der Aktien. Nutzt dafür einfach unser PDF-Formular.

 

Anschließend stimmen Vorstand und Aufsichtsrat der Übertragung zu (siehe oben unter „vinkulierte Namensaktie“). Anschließend werden die Aktien dem neuen Eigentümer übertragen.

Kann ich meine Aktien verschenken?

Ja. Dafür brauchen wir einfach einen schriftlichen, unterzeichneten Antrag auf Übertragung. Vom neuen Aktionär bzw. von der neuen Aktionärin brauchen wir folgende Angaben: Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, Wohnsitzfinanzamt. Nutzt dafür einfach unser PDF-Formular. Eine Gebühr wie beim Verkauf fällt bei einer Schenkung nicht an, beide Parteien werden benachrichtigt.

Kann ich Kindern Aktien schenken? Können Minderjährige zeichnen?

Ja, ihr könnt Kindern (oder anderen) Regionalwert-Aktien schenken. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Direkt: Der Zeichnungsschein lautet auf den Namen des Kindes, die oder der Erziehungsberechtigte unterzeichnet ihn und überweist später die Zeichnungssumme.

  2. Indirekt: Ein Erwachsener zeichnet zunächst selbst und überträgt die Aktie später auf das Kind (siehe oben). Allerdings kann die Aktie erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister übertragen werden. Die Übertragungsgebühr fällt bei Schenkungen nicht an.

Was passiert im Erbfall?

Im Erbfall greift das übliche Verfahren. Für die Übertragung brauchen wir einen Erb-Nachweis, anschließend stimmen wir der Form halber der Übertragung zu. Die neue Aktionärin bzw. der neue Aktionär bekommen eine Nachricht von uns.

Kann die Regionalwert AG Hamburg von einzelnen Aktionären dominiert werden?

Sehr unwahrscheinlich. In der Satzung ist festgehalten, dass ein Anteilseigner maximal 20 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigen kann – auch wenn er mehr Anteile besitzt. Darüber hinaus müssen wir jeder Aktienübertragung zustimmen (siehe oben). Dies hilft zu verhindern, dass Einzelne einen Großteil der Aktien aufkaufen.

 

Derzeit sind mehr als 90 Prozent unserer Aktien im Streubesitz. Die Umweltstiftung Greenpeace hält rund 9,5 Prozent. Sie ist eine passive Aktionärin.

Bekomme ich eine Naturalrendite oder Rabatte bei den Partnerbetrieben?

Nein. Zahlungen einzelner Betriebe in landwirtschaftlichen Erzeugnissen wären nur schwer zu verrechnen. Außerdem bieten nicht alle Betriebe ihre Erzeugnisse direkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Und auch steuerlich könnte das Probleme geben (Stichwort „verdeckte Gewinnausschüttung“).

 

Aktuell planen wir gemeinsam mit den anderen Regionalwert-AGs in Deutschland, eine Aktionärs-App auszugeben. Damit können euch alle Regionalwert-Partnerbetriebe Vorzugskonditionen bieten – ganz individuell und auch bei Partnerbetrieben anderer Regionalwert-AGs. Sobald die Details feststehen, erfahrt ihr sie in unserem Newsletter.

 

Außerdem gilt: Wir wollen mit unseren Aktien gerade dafür sorgen, dass wir gemeinsam aus der Denkweise herauskommen, das Lebensmittel möglichst billig sein müssen – und dafür, dass unsere Betriebe zu wahren Kosten wirtschaften (also nicht jemand anderes die eigentlichen Kosten für die Produkte trägt) bzw. ihre Leistungen finanziell anerkannt werden.

 

Unser Modell funktioniert so: Je besser unsere Partnerbetriebe im Verbund wirtschaften, desto eher bekommt die Regionalwert AG Hamburg davon einen Teil ab. Denn als Eigenkapitalgeber – also Miteigentümer der Betriebe – sind wir an ihrem Gewinn beteiligt (bzw. bekommen Lizenzbeiträge, die sich am Umsatz bemessen).

 

Aktionärinnen und Aktionäre bekommen Einladungen zu Veranstaltungen – etwa zu Hoffesten, Exkursionen oder zu Abenden mit Lebensmittelhandwerkern und Köchen.

 

Außerdem bauen wir Vermarktungswege auf, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger direkt Erzeugnisse der Regionalwert-Partner beziehen können.

Mit welcher Rendite ist zu rechnen?

Wir sind der Meinung: Eine finanzielle Rendite kann nur nachhaltig erwirtschaftet werden, wenn dies auf einer sozial und ökologisch verantwortlicher Grundlage geschieht. Oder anders gesagt: Wenn nicht irgend jemand woanders oder wannanders für eine heutige finanzielle Rendite bezahlen muss. Das gilt insbesondere für Landwirtschaft und Lebensmittel.

 

Deshalb streben wir eine gesamtwirtschaftliche Rendite an. Sie setzt sich aus einer sozialökologischen und einer finanziellen Rendite zusammen. Die sozialökologische Rendite hat Priorität. Sie wird jedes Jahr ermittelt und den Aktionären auf der Hauptversammlung vorgestellt. Mehr dazu in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

 

Langfristig wollen wir auch finanzielle Überschüsse erwirtschaften. Die Aktionäre entscheiden dann auf der Hauptversammlung, wie die Überschüsse verwendet werden sollen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Im Unternehmen belassen (und dann als Reserve verwenden – oder reinvestieren und damit die Betriebe, die Regionalwert AG Hamburg und die Aktie stärken) oder als Dividende an die Aktionäre auszahlen. Deshalb können wir keine geplanten Renditen nennen.

 

Letztlich ist die Regionalwert AG Hamburg ein ökologisches, soziales, regionalökonomisches Projekt – und kein klassisches Investment, das den Zweck hat, monetäre Renditen abzuwerfen.

Besteht eine Nachschusspflicht? Hafte ich über meinen Aktienanteil hinaus?

Nein. Bei Aktien gibt es grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Die Haftung ist auf die Einlage – also euren Aktienanteil – begrenzt.


Fragen zu Investitionen und Partnerbetrieben

Nach welchen Kriterien investiert die Regionalwert AG Hamburg?

Wir haben festgelegte Partnerschaftskriterien. Sie werden Teil der Beteiligungsverträge mit unseren Partnerunternehmen. Die detaillierten Kriterien findet ihr hier (PDF).

  • Region: Die Regionalwert AG investiert nur in einer definierten Region (siehe unten).

  • Ökologie: Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe nach den EU-Bio-Vorgaben; der Anschluss an einen Bio-Verband ist erwünscht. Die Betriebe sollen eine vielfältige Kulturlandschaft erhalten, ökologisch gezüchtete, samenfeste Sorten verwenden, die Fruchtbarkeit des Bodens und der Nutztiere aktiv aufbauen, die biologische Vielfalt erhalten und erhöhen sowie Saatgut, Zuchtmaterial, Energie und Dünger aus regionaler Herkunft verwenden. Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen sollen, müssen aber nicht bio-zertifiziert sein. Aber sie verpflichten sich, den landwirtschaftlichen Partnerbetrieben durch ihr wirtschaftliches Handeln die Erfüllung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien zu ermöglichen.

  • Soziales: Berufsausbildung anbieten, sozial schwächere Menschen integrieren, Zahl der Facharbeitskräfte im Vergleich zur Zahl der Saisonarbeitskräfte erhöhen, eine abwechslungsreiche Arbeit anbieten, Unternehmer und Mitarbeiter gerecht entlohnen.

  • Gute unternehmerische Praxis: fachliche Ausbildung oder gleichwertige Praxiserfahrung

  • Regionale Vernetzung: Produkte und Dienstleistungen aus unserem Netzwerk sollen in jedem Partnerbetrieb einen möglichst großen Teil ausmachen. Um dies zu fördern, verpflichten sich die Betriebe, an unseren Partnertreffen teilzunehmen.

  • Transparenz und Berichtspflicht: Die Partner verpflichten sich zur Offenheit gegenüber der Regionalwert AG Hamburg. Vor einer finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG Hamburg muss der Partnerbetrieb einen Businessplan einreichen sowie Bilanzen und Geschäftszahlen offenlegen und prüfen lassen. Nach der Beteiligung ist der Betrieb verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten – betriebswirtschaftlich und nach Nachhaltigkeitskriterien. Dies geschieht anhand von sozialen, ökologischen und regionalökonomischen Indikatoren.

In welche Betriebe wurde bereits investiert?

In der Übersicht unserer Partner findet Ihr, in welche Betriebe wir investiert haben.

 

Weitere Investitionen sind in Vorbereitung. Wenn ihr auf dem Laufenden bleiben wollt: Abonniert einfach unseren Newsletter.

Wo bekomme ich die Produkte der Regionalwert-Partner?

Die Produkte bekommt ihr auf unterschiedlichen Wegen. Auf der Karte mit allen Partnern findet ihr eigene Vermarktungsstellen der Parter (Wochenmarktstände, Hofläden, Einzelhändler, Online-Shops etc.).

 

Darüber hinaus vermarkten einzelne Partner natürlich auch über Dritte, etwa den klassischen Lebensmittel-Einzelhandel. Fragt einfach bei den Partnern nach. Oder direkt im Lebensmittelgeschäft eures Vertrauens, ob es die Produkte nicht ins Sortiment aufnehmen kann. Das hat schon mehrfach funktioniert.

Ich habe einen Betrieb und möchte damit Partner der Regionalwert AG Hamburg werden. Was muss ich tun?

Seht euch zuerst einfach unsere Partnerschaftskriterien an (PDF). Wenn euer Betrieb oder eure Geschäftsidee zu diesen Kriterien passt, findet Ihr hier die Möglichkeiten, wie ihr Partnerbetrieb werden könnt.

 

Wollt ihr eine Investition, füllt Ihr unseren Investitions-Steckbrief aus. Ihr könnt ihn hier herunterladen (Word-Dokument). Anhand des Steckbriefs können wir feststellen, ob euer Investitionsvorhaben zur Regionalwert AG Hamburg passt . Wenn ja, erarbeitet ihr einen detaillierten Businessplan. Dabei können wir euch gern unterstützen oder Kontakt zu Beratern und Förderern herstellen. Nehmt einfach Kontakt zu uns auf.

 

Grundsätzlich bevorzugen wir bei Investitionen Betriebe, die bereits Regionalwert-Partner sind.

Kann mein Betrieb auch ohne Investition Regionalwert-Partner werden?

Ja, und zwar als Lizenzpartner. Hier mehr dazu.

Greift die Regionalwert AG Hamburg ins tägliche Geschäft der Investitionspartnerbetriebe ein?

Nein. Die Betriebsleiter sollen ihre Betriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung führen. Je nach Investitionsvertrag sind aber bestimmte Geschäfte zustimmungspflichtig, etwa Grundstückskäufe oder Darlehensaufnahmen.

 

Hintergrund: Wir beteiligen uns im Regelfall als Gesellschafter bzw. Miteigentümer an den Betrieben. Damit sind wir bei denjenigen Entscheidungen mitbestimmungsfähig, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht. Die Betriebsleiter berichten regelmäßig an uns. Wenn sich aus den Berichten der Betriebe Probleme ergeben, wollen wir sie gemeinsam mit den Betriebsleitern lösen – im Sinne der Betriebe, des Netzwerks und der Aktionärinnen und Aktionäre.

 

Unser Ziel ist, dass unsere Partnerbetriebe im Verbund besser wirtschaften können als allein. Dazu bieten wir auch Dienstleistungen an, zum Beispiel in Betriebsführung oder Kommunikation.


Ihr Habt Weitere Fragen?

Dann kommt einfach auf uns zu. Unten findet ihr unsere Kontaktdaten.

 

Wir freuen uns, von euch zu hören!